Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Frank Bock ist nach Abschluss seines Schwerpunktstudiums im Wirtschafts- und Arbeitsrecht und Staatsexamen im Jahre 1990 in seiner Einzelpraxis in Hamburg tätig. Bis 2000 arbeitete er parallel in einer mittelständischen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft im Steuer- sowie Vertrags- und Gesellschaftrecht, zuletzt in deren Geschäftsführung.

Rechtsanwalt Bock begleitete zahlreiche Unternehmens- und Beteiligungs(ver-)käufe und Umstrukturierungen von Unternehmen aus den Bereichen Biotechnologie, Handel und Dienstleistung und ist als Testamentsvollstrecker tätig.