Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht ist Rechtsanwalt Frank Bock vor allem tätig für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH und der Kommanditgesellschaft in Gestalt der GmbH & Co. KG, der Stillen Gesellschaft sowie der Gesellschaft bürgerlichen Rechts und der Partnerschaftsgesellschaft.

Rechtsanwalt Bock entwirft, prüft und überarbeitet Gesellschaftsverträge. Er unterstützt bei der Umstrukturierung von Unternehmensgruppen und der Umwandlung bestehender Gesellschaften oder Einzelunternehmen in andere Rechtsformen.

Bereits bei der Gründung von Gesellschaften kann Vorsorge getroffen werden für zukünftige Entwicklungen. Dies wird oft vernachlässigt. Im Lauf der Zeit verschieben sich naturgemäß die Interessen der Beteiligten. Wenn dann Zielkonflikte entstehen, sollten baldmöglichst Regelungen/Vertragsanpassungen getroffen werden, um späteren Konflikten vorzubeugen. Wenn entstandene Konflikte nicht mehr außergerichtlich zu lösen sind, vertritt Rechtsanwalt Frank Bock auch gerichtlich. Gegenstände solcher Verfahren sind oft Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes, zum Beispiel wegen der Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen.