Geschäftsführern obliegen zahlreiche rechtliche Pflichten bei Einzelentscheidungen und bei der Steuerung von Unternehmen. Daneben bestehen Rechte und Pflichten aus dem Anstellungsvertrag mit der Gesellschaft und aus Gesellschafterbeschlüssen. Frühzeitige rechtliche Beratung empfiehlt sich insbesondere beim Auftreten von Ausnahmesituationen.
Rechtsanwalt Bock berät beim Abschluss und der Beendigung von Anstellungsverträgen.
Wenn Konflikte zwischen Gesellschaftern und Geshäftsführern entstehen und diese sich nicht mehr außergerichtlich lösen lassen, vertritt Rechtsanwalt Bock auch gerichtlich.