Erbrecht

Rechtsanwalt Frank Bock berät bei der rechtssicheren Abfassung von Testamenten und in Erbfällen. Er vertritt oder berät Erben bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften (Teilung) oder vertritt in gerichtlichen Verfahren wegen Erbstreitigkeiten und ist als Testamentsvollstrecker tätig.