Testamente

Wenn nach einem Todesfall ein unklares oder lückenhaftes Testament aufgefunden wird, werden Hinterbliebene und ihr Verhältnis untereinander auf die Probe gestellt. Wer mehr als einen gesetzlichen Erben hat, sollte überlegen, ob er nicht zu Lebzeiten seinen Nachlass in Form eines Testamentes regelt und – falls möglich – sein Vermögen rechtzeitig so strukturiert, dass eine Teilbarkeit gegeben ist. Wenn erbschaftsteuerliche Freibeträge überschritten werden, sind bei der Abfassung von Testamenten sowohl zivilrechtliche als auch erbschaftsteuerliche Gesichtspunkte sorgfältig aufeinander abzustimmen, um zu einer möglichst optimalen Lösung zu kommen.