Rechtsanwalt Bock ist auch als Testamentsvollstrecker tätig. Testamentsvollstreckungen werden vom Erblasser durch Testament angeordnet. Testamentsvollstreckungen können sinnvoll sein, wenn Erben, die noch im jugendlichen Alter sind, in das Vermögen erst “hineinwachsen” sollen, zum Beispiel weil ein Unternehmen zum Nachlass gehört oder das Vermögen umfangreich oder komplex ist. In solchen Fällen kommt eine Verwaltungstestamentsvollstreckung in Frage, die sich über einen bestimmten Zeitraum erstreckt, zum Beispiel bis erbende Kinder ein bestimmtes Alter erreicht haben oder eine Ausbildung abgeschlossen haben.
Bei komplexen Nachlässen wird eine Testamentsvollstreckung auch allein zum Zwecke der geordneten Erbauseinandersetzung angeordnet (Teilung des Nachlasses, Abwicklung der Erbschaftsteuer und Übertragung der Nachlassgegenstände entsprechend dem Testament).